
Wenn Schäden an Gebäuden entstehen, die durch Sturmwinde, Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsche, Felsstürze, Feuer, Rauch, Blitzschlag und Explosionen verursacht wurden, ist die Gebäudeversicherung zuständig. Diese ist in den meisten Kantonen obligatorisch und gesetzlich geregelt.
Wenn sich wegen Starkniederschlägen Abwasser in der Kanalisation staut und Schaden verursacht, oder wenn Regen-, Schnee- resp. Schmelzwasser derart heftig ins Haus dringen, dass das Dach zu rinnen beginnt, benötigt man eine Gebäudewasserversicherung. Diese ist zwar freiwillig, aber sehr zu empfehlen.
Die Hausratversicherung umfasst Möbel und Gegenstände, die sich im Haus respektive in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden und die in der Regel nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Je nach Vereinbarung deckt diese Versicherung auch Feuer-, Wasser- und Elementarschäden an diesen. Versicherbar sind hier auch Diebstahl und Glasschaden. Diese Versicherung empfiehlt sich für Eigentümer UND Mieter.
Ob nun Privathaftpflicht- und/oder Gebäudehaftpflichtversicherung: Sie versichern gegenüber Dritten verursachte Personen- bzw. Sachschäden (auch bei Stürmen). Spezielle Regeln gelten bei Stockwerkeigentum.
Damit im Sinne der Versicherungen ein Sturmschaden vorliegt, braucht es als Voraussetzung Windgeschwindigkeiten von über 75 km/h. Details finden Sie beim Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Zweifelsfall kann man bei MeteoSchweiz gebührenpflichtig nachfragen, wie stark der Wind in einer bestimmten Region war.
Wenn nicht versicherbare Elementarschäden auftreten und die Versicherungen deshalb nicht zahlen müssen, gibt es für Härtefälle den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden. Zudem darf man vielleicht auch auf die Glückskette hoffen. Unterstützungsbegehren sind an die Wohngemeinde zu richten.