
Heutzutage fragen sich viele Paare, ob sie nach der Heirat den Familiennamen behalten wollen, oder nicht. Die Namensfindung kann plötzlich zum heiss umfochtenen Thema werden. Machen Sie sich also rechtzeitig vor der Heirat Gedanken über den von Ihnen gewünschten Familiennamen.
Ziel war die Gleichstellung der Eheparnter. Der neue Grundsatz lautet nun:
"Von der Wiege bis zu Bahre trägt jeder seinen Namen."
Die Brautleute können sich aber bei der Heirat für einen der beiden ledigen Namen als gemeinsamen Familiennamen entscheiden. (Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.)
Name der Kinder
Kinder erhalten automatisch den gemeinsamen Familiennamen, oder, bei unterschiedlichen Namen der Eltern, einen der beiden Ledignamen. Welchen, das können die Brautleute ebenfalls bei der Heirat bestimmen.
Keine Doppelnamen mehr
Mit dem in Kraft treten des neuen Namensrechts sind auch die Doppelnamen passé. Was bestehen bleibt ist die Möglichkeit des Allianznamen.
Beim sogenannten Allianznamen dürfen die Eheleute ihren ledigen Namen dem gemeinsamen Familiennamen mit einem Bindestrich anfügen. Der Allianzname hat keinen juristischen Wert und gilt nicht als amtlicher Familienname. Er kann aber auf Wunsche im Pass oder in der ID eingetragen werden.
Namensführung bei Familienname Keller:
Frau Keller (ev. Keller-Meier), Herr Keller-Meier, Kinder: Keller
Namensführung bei Familienname Meier:
Frau Meier-Keller, Herr Meier (ev. Meier-Keller), Kinder: Meier
Eine ausländische Person kann verlangen, dass die Namensführung nach dem jeweiligen Heimatrecht angewendet wird.
Das sogenannte Ehevorbereitungsverfahren, in dem die Namensführung beschlossen wird, kann frühestens 3 Monate, spätestens aber 11 Tage vor dem gewünschten Termin beim Zivilstandsamt eingeleitet werden.
Der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht. Die gemeinsamen Kinder erhalten stets den Familiennamen. Wenn Frau Keller Herrn Meier heiratet bestehen folgende Möglichkeiten der Namensführung:
1. Der Name des Manns wird zum gemeinsamen Familiennamen.
Die Frau erhält mit der Trauung automatisch den Namen des Manns. Es sind keine besonderen Formalitäten notwendig.
Namensführung: Frau Meier, Herr Meier, Kinder: Meier
2. Der Name der Frau wird zum gemeinsamen Familiennamen.
Dies bedingt ein Gesuch der Brautleute. Die beantragte Änderung muss vor der Trauung von der Regierung des Wohnsitzkantons bewilligt sein.
Namensführung: Frau Keller, Herr Keller, Kinder: Keller
3. Die Frau stellt ihren bisherigen Namen dem gemeinsamen Familiennamen voran. Sie erhält damit einen Doppelnamen ohne Bindestrich. Für diese Absicht genügt es, wenn die Frau vor der Trauung auf dem Zivilstandsamt eine entsprechende Erklärung abgibt.
Namensführung: Frau Keller Meier, Herr Meier, Kinder: Meier
4. Der Mann stellt seinen bisherigen Namen dem gemeinsamen Familiennamen voran. Er erhält damit einen Doppelnamen ohne Bindestrich. Vorgängig muss, wie bei Variante 2, der Familienname der Frau als gemeinsamer Name bewilligt werden. Vor der Trauung gibt der Mann noch eine entsprechende Erklärung auf dem Zivilstandsamt ab.
Namensführung: Frau Keller, Herr Meier Keller, Kinder: Keller
Welcher Name letztendlich gewählt wird ist oftmals Geschmackssache, andere folgen der Tradition oder haben berufliche Gründe für ihre Namensführung. Letztendlich zählt in der Ehe das Gefühl von Zusammengehörigkeit – egal unter welchem Namen.